by Otto Maier
Es sieht ganz so aus, als ob noch in diesem Jahr das Innenministerium die
Konzessionen für die Spielbanken neu vergibt. Wie objektiv kann es bei der
Berücksichtigung der eigenen Casino-Betriebsgesellschaft sein? Kann man davon
ausgehen, dass alles unabhängig voneinander untersucht und beurteilt wird? Eine
Zwickmühle in dieser brisanten Angelegenheit.
Das Konstanzer Spielcasino zählt zu den acht erfolgreichsten Casinos der
Bundesrepublik Deutschland. Je mehr alle drei staatlichen Spielbanken Konstanz,
Stuttgart sowie Baden-Baden einnehmen, desto mehr Geld fließt über Abgaben in
die Landeskasse: zwischen 60 und 80 Prozent des Bruttospielertrags, ein
ansehnlicher Betrag. Für 2011 hatte man mit rund 67 Millionen Euro gerechnet.
Ein verhältnismäßig großer Teil stammt aus Konstanz. Wer darin und auch in
Baden-Baden und Stuttgart künftig das Sagen haben wird, ist noch ungewiss.
Das Innenministerium muss als zuständige Behörde kommendes Jahr die
Konzessionen für den Spielbankenbetrieb neu vergeben. Im Zuge einer Reform des
Glücksspiel Staatsvertrags könnte das aus rechtlicher Sicht aber bereits schon
2012 notwendig werden, sagt Ministeriumssprecher Andreas Schanz. Die
Konzessionsvergabe für deutsche Casinos soll wieder für Aufregung in
Deutschlands sorgen.
Es wird wohl kaum eine Überraschung geben
Um einen Spielbankenbetrieb kann sich jeder Interessent jederzeit bewerben.
Er muss lediglich die Vorgaben des Spielbankengesetzes und des dann gültigen
Glücksspielstaatsvertrages erfüllen. Diese Anforderung wird in der europaweiten
Ausschreibung über den Staatsanzeiger definiert. Die eingehenden Bewerbungen
werden von externen Fachleuten begutachtet. Diese externen Fachleute schlagen
dem Innenministerium Kandidaten vor. Dass unter den Bewerbern die landeseigene
Baden-Württembergische Spielbanken GmbH sein wird steht ganz außer Frage.
Seit 2003 betreibt sie die drei vorher angesprochenen Spielbanken. Zuvor
hatte sich das Ministerium gegen einen bisherigen privaten Betreiber und für die
Landestochter entschieden. Die Abgaben an das Land werden in keinem Fall
beeinflusst, ganz gleich wer Herr der Angelegenheit ist.
Werden eigene Betriebe bevorzugt?
Das Staatsunternehmen ist in diesem Verfahren ein Bewerber wie jeder andere
auch, sagt Andreas Schanz vom Innenministerium. Dieses werde schlussendlich eine
Entscheidung fällen und objektive Kriterien anlegen. Entscheidet es sich wieder
für das eigene Unternehmen, wären dadurch zwar der Fortbestand der Spielbanken
GmbH und die Verlässlichkeit für alle Mitarbeiter auch in Konstanz zementiert.
Aber was geschieht wenn dies nicht der Fall ist? Unterlegene Bewerber könnten
dem Ministerium Subjektivität vorwerfen, weil es sich selbst die Konzession
vergibt.
Sie haben allerdings keine Chance, sich zu wehren. Sie könnten beim
Vergabegericht gegen die Entscheidung klagen - dieses ist dem
Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg angegliedert. Jeder kann
sich das Ergebnis einer solchen Klage bildlich vorstellen. Konzessionsvergabe
für deutsche Casinos und alle warten gespannt.